Das „Verfügen“ [Recht], von dem Paulus spricht, ist ganz klar etwas Gegenseitiges. Keiner der beiden Partner hat allein das Sagen, ob Sex stattfindet oder nicht, auch die Frauen nicht. Es ist ein genialer Schachzug, dass Paulus die „Hoheit“, die Vollmacht über den Körper dem jeweils anderen zuspricht. Wir können es mit einer “Bankvollmacht” vergleichen. Beide haben gleichberechtigt Zugriff darauf und müssen sich gegenseitig vertrauen, dass der andere diese Vollmacht nicht missbraucht. Dem entspricht es, wenn wir als Partner dem anderen nicht befehlen, sondern unsere Wünsche äußern: „Ich hätte dich gerne. Ich wünsche mir, dass wir zusammen Sex haben. Wann und wo können wir uns dazu verabreden?“ („Liebeslust“, S. 90)