Musicals und Singspiele


Ein Musical aufzuführen ist ein Abenteuer.

Musicals machen Spaß und sind ein tolles Erlebnis für Klein und Groß. Sie laden dazu ein, kreativ zu werden und sich selbst zu entdecken. Wagen Sie den Schritt. Mit einer guten Planung und genug Zeit, kommen Sie sicher ans Ziel. Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt. 

Wir wünschen Ihnen viel Freude und gutes Gelingen!

Und denken Sie daran: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

Was Sie wissen müssen

Egal, welches Musical, Singspiel oder Krippenspiel Sie aufführen wollen – stellen Sie zuerst sicher, dass Sie die Aufführungsrechte des Musicals erworben haben. Dann gibt es am Ende auch keine bösen Überraschungen. Getreu nach dem Motto: Erst klären, dann proben!

Bei einer Aufführung füllen Sie bitte den Musicalfragebogen aus und senden diesen an musical@scm-verlagsgruppe.de zurück. Hier erreichen Sie uns auch für weitere Fragen.


Wer vergibt die Aufführungsgenehmigung?

Für eine Aufführung wird immer eine Aufführungsgenehmigung benötigt (Ausnahmen siehe Aufführungsorte).

Jede Veranstaltung eines Musicals sieht anders aus. Was ist, wenn Sie nur Lieder singen wollen oder noch ein Vorprogramm haben? Müssen Sie zusätzlich noch auf etwas achten?

Wir singen nur Lieder

Bei Aufführungen, bei denen nur Lieder gesungen werden, vergibt die GEMA die Aufführungsrechte (das sogenannte "kleine Recht"). 

Bitte wenden Sie sich an GEMA Musiknutzung

Wir haben Sprecherrollen, Kostüme und / oder ein Bühnenbild

Bei Aufführungen mit Sprecherrollen, Kostümen und / oder Bühnenbild vergibt der Verlag die Aufführungsrechte (das sogenannte "große Recht"). Eine Meldung an die GEMA ist nicht nötig.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de

Wir spielen zusätzlich Musik im Vorprogramm

Wird neben dem Musical z.B. im Vorprogramm GEMA-pflichtige Musik gespielt, muss diese zusätzlich der GEMA gemeldet werden. 

Wenden Sie sich an GEMA Musiknutzung. Bitte fügen Sie die Rechnung der Aufführungsgenehmigung bei.


Aufführungsorte

Wo wollen Sie das Musical aufführen? Gibt es Unterschiede bei Gemeinden / Kirchen, Kindergärten, Schulen oder als Privatperson? Wie ist das im Ausland? Wir klären auf.  

Denken Sie daran, der Ort sollte genügend Platz für Publikum und Darsteller bieten.

Aufführungen in Gottesdienst, Kirche, ...

Aufführungen im Gottesdienst, Kirche etc. sind öffentlich und benötigen eine Aufführungsgenehmigung.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de

Aufführungen im Altersheim, Sozialhilfe, …

Aufführungen innerhalb der Jugendhilfe, Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege und der Gefangenenbetreuung sind kostenlos, solange diese unentgeltlich stattfinden.

Wir bitten dennoch um eine Meldung an musical@scm-verlagsgruppe.de

Aufführungen in Schulen/Bildungseinrichtungen

Aufführungen in der Schule benötigen eine Aufführungsgenehmigung, wenn es öffentlich zugängliche Darstellungen sind.

Das Verständnis des Begriffs "öffentlich" leitet sich her aus § 15 Abs. 3 UrhG.

Eine "Öffentlichkeit" ist dann gegeben, wenn Personen im Publikum weder durch persönliche Beziehungen untereinander noch durch persönliche Beziehungen zu demjenigen, der das Werk verwertet, verbunden sind.

Soll ein Musical/Theaterstück einem Publikum präsentiert werden, ist davon auszugehen, dass nicht alle Personen durch persönliche Beziehungen verbunden sind. 

Nichtöffentlich sind nur Aufführungen innerhalb eines Klassenverbandes ausschließlich mit der Teilnahme der Eltern und Großeltern. Diese sind kostenlos.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de


Änderungen an Noten und Text

Das Musical ist schön, passt aber nicht so ganz zu Ihnen und Sie wollen etwas ändern? Wie ist das mit Bearbeitungen, Kürzungen oder Übersetzungen? Wir helfen Ihnen weiter.

Was ist eine Bearbeitung?

Eine Bearbeitung gestaltet das Originalwerk um, fügt neue Ideen hinzu, lässt Teile aus oder verändert einige Teile. Bearbeitungen dürfen den Gesamtcharakter eines Werkes nicht verändern. 

Vielen Rechteinhabern ist jedoch daran gelegen, dass ihr Musical nicht zu sehr abgeändert wird.

Bei Bearbeitungen behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr vor.

Das Musical ist zu lang

Die Kürzung eines Musicals ist unproblematisch und muss von uns nicht genehmigt werden. Anpassungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Bitte legen Sie uns die Kürzung dennoch zur Ansicht unter musical@scm-verlagsgruppe.de vor.

 

Sie wollen eigene Lieder schreiben. Die Szenentexte bleiben bestehen.

Bitte schicken Sie Ihre Änderungswünsche als PDF mind. 8 Wochen vor der Nutzung an den Verlag.

Sie werden zur Prüfung an den Urheber weitergeleitet. Ohne Genehmigung ist keine Aufführung möglich.

Sie wollen eigene Szenentexte schreiben. Die Lieder bleiben bestehen.

Bitte schicken Sie Ihre Änderungswünsche als PDF mind. 8 Wochen vor der Nutzung an den Verlag. 

Sie werden zur Prüfung an den Urheber weitergeleitet. Ohne Genehmigung ist keine Aufführung möglich.

Szenen-/Liedtextänderungen oder Melodieänderungen des Musicals

Bitte schicken Sie Ihre Änderungswünsche als PDF mind. 8 Wochen vor der Nutzung an den Verlag. 

Sie werden zur Prüfung an den Urheber weitergeleitet. Ohne Genehmigung ist keine Aufführung möglich.

Sie brauchen mehr Rollen. Erweiterung der Szenen.

Bitte schicken Sie Ihre Änderungswünsche als PDF mind. 8 Wochen vor der Nutzung an den Verlag. 

Sie werden zur Prüfung an den Urheber weitergeleitet. Ohne Genehmigung ist keine Aufführung möglich.

Übersetzung von Liedern oder eines Musicals

Bitte schicken Sie Ihre Übersetzung als Word-Datei mind. 10 Wochen vor der Nutzung mit einer Wort-Für-Wort-Rückübersetzung an den Verlag.

Sie wird zur Prüfung an den Urheber weitergeleitet. Ohne Genehmigung darf die Übersetzung nicht verwendet werden.


Werbung und Einladungsflyer

Sie wollen das Musical in Ihrem Umfeld bekannt machen und benötigen dafür Plakate und Flyer? 

Die Grafiken, Logos und Schriftzüge sind rechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden.

 

Für die Werbung einzelner Musicals bieten wir Ihnen gerne gegen eine Gebühr von 25 € Grafikdaten an.

Die Nutzung der Grafikdaten im Internet ist beschränkt bis auf den Tag der Aufführung und muss danach aus dem Netz genommen werden.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de.


Ton- und Filmaufnahmen

Sie wollen das Musical für andere zur Erinnerung aufnehmen oder es online zur Verfügung stellen? Dann sind abhängig von der Art der Aufnahme verschiedene Lizenzgeber beteiligt. 

Denken Sie daran, für die Anfertigung von Bildaufnahmen die Erlaubnis aller Teilnehmer einzuholen. Dies betrifft Kinder und Eltern.

Tonaufnahme

Tonaufnahmen unterliegen Vereinbarungen. Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de

Eine Tonaufnahme für Archivzwecke ist kostenlos erlaubt.

Vervielfältigungen (CD, USB-Stick etc.) melden Sie bitte bei der GEMA unter GEMA Nutzung.

Tonaufnahmen fallen nicht unter die Pauschalverträge mit der Kirchen/Gemeinden für Musiknutzung im Gottesdienst.

Filmaufnahme

Filmaufnahmen unterliegen Vereinbarungen. Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de.

Eine Filmaufnahme für Archivzwecke ist kostenlos erlaubt.

Vervielfältigungen (DVD oder USB-Stick etc.) für die Teilnehmer müssen zusätzlich bei der GEMA unter GEMA Nutzung gemeldet werden.

Für Filmaufnahmen fallen pro Nutzungsart Gebühren in Höhe einer Aufführung an.

Nutzungsarten: 

  • Bildtonträger (DVD oder USB-Stick etc.)
  • Filmvorführung (z.B. Kino, Theater, Gemeindeveranstaltungen)
  • Sendung (Fernsehsender) 

Onlinenutzung

Onlinenutzungen unterliegen Vereinbarungen. Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de.

Für die Onlinenutzungen fallen einmalig Gebühren in Höhe einer Aufführung an.

Nutzungsarten: 

  • Livestream (Übertragung der Inhalte in Echtzeit)
  • YouTube (digitale Inhalte können auf Anfrage jederzeit abgerufen werden)
  • Zoom (digitale Veranstaltungen)
  • Öffentliche Filmvorführung (Nutzung von bereits vorhandenen digitalen Inhalten für Aufführungen)
  • Sonstige digitale Nutzung (z. B. Verteilung von digitalen Aufnahmen per Link)

Filmen von Eltern

Angehörigen ist das Filmen von nichtöffentlichen Konzerten nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet, wenn diese vorher die Genehmigung der beteiligten Kinder und Eltern eingeholt haben.

Nichtöffentlich sind interne Klassenvorspiele, Hauskonzerte, geschlossene Proben etc.

Öffentlich sind Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen (mit unbestimmtem Pub­likum), Vereinsfeste, etc.. Diese benötigen eine Genehmigung. Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de

Der Film ist ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt. Kopien sowie eine anschließende Veröffentlichung in den sozialen Medien sind nicht gestattet.

 


Kopieren

Kennen Sie das auch? Für die Proben brauchen die Kinder Aufnahmen und Noten, ebenso die Band und die Mitarbeiter. Können wir nicht einfach das ganze Material kopieren?

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt Werke wie Texte, Bilder, Filme, Musik und Computerprogramme. Es ist eine Form geistigen Eigentums und gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein kreatives Werk zu nutzen. Geistiges Eigentum zu respektieren und zu schützen ist sehr wichtig. Ein besonders wichtiger Aspekt des Urheberrechts sind die Aufführungsrechte.

Texte und Lieder

Das Kopieren von Noten, Lied- und Szenentexten ist nicht erlaubt. Auch nicht, wenn diese nach den Proben vernichtet werden. Es gilt das jeweils aktuelle Urheberrecht. Illegale Kopien schaden den Künstlern und Urhebern. 

Kopien von Musicals fallen nicht unter die Rahmenverträge (VG/CCLI) der Kirchen/Gemeinden für das gemeinsame Singen im Gottesdienst.

Aufnahmen

Das Kopieren von Aufnahmen und Playbacks ist nicht erlaubt. Auch nicht, wenn sie nach der Aufführung vernichtet werden. Es gilt das jeweils aktuelle Urheberrecht.

Die erworbenen Dateien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist auch nicht erlaubt die Titel in Tauschbörsen zu verbreiten oder mit den Titeln zu handeln. 


Nutzung von Texten und Liedern

Was müssen Sie beachten?

 

Broschüren und Liedsammlungen

Der Abdruck von Texten und Liedern in einer Broschüre oder Liedsammlung wird von uns gegen eine Gebühr genehmigt.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de. 

Beim Abdruck von Texten und Liedern ist folgender Vermerk anzubringen

  • Name des Musicals
  • Name der Autor:innen
  • © (Jahreszahl) (Verlag)
  • Webseite des Verlages

 

Beamer

Die Darstellung von Texten und Liedern über Beamer wird von uns gegen ein Gebühr genehmigt.

Bitte wenden Sie sich an musical@scm-verlagsgruppe.de.

Liegt ein Rahmenvertrag (VG/CCLI) der Kirchen/Gemeinden für das gemeinsame Singen im Gottesdienst vor, ist der Abdruck hierüber abgedeckt.

Bei Texten und Liedern ist folgender Vermerk anzubringen

  • Name des Musicals
  • Name der Autor:innen
  • © (Jahreszahl) (Verlag)
  • Webseite des Verlages

 


Arbeitsmaterial

Damit Ihre Aufführung reibungslos verläuft, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Arbeitsmaterialen (Arbeitsheft, CD oder Download).

Zum Lernen liegen separate Lied- und Szenentexte vor.

Sie finden alles in unserem Onlineshop unter www.scm-shop.de.

 

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