„Wo man singt, da lass dich ruhig nieder ...“
Das Singen und der Lobpreis sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil eines jeden Gottesdienstes und oft kommen dabei Fotokopien und technische Hilfsmittel wie Overheadprojektor oder Beamer zum Einsatz. Um eine Beteiligung der Autoren und Komponisten an der Nutzung ihrer Werke zu gewährleisten, wurden Sondervereinbarungen zwischen den Kirchen und der Verwertungsgesellschaft Musikedition bzw. der CCLI Deutschland Lizenzagentur getroffen, die die Lizenzierung im Auftrag verschiedener Verlage und Urheber wahrnehmen.
a) Evangelische Landeskirche
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen, der es den Gemeinden ermöglicht, Fotokopien für den Gemeindegesang (gemeinsamer Gesang der Gesamtgemeinde) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen, soweit die betroffenen Lieder von der VG Musikedition werden. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Herstellung von Overheadfolien sowie die Sichtbarmachung der von der VG Musikedition vertretenen Lieder mittels Beamer. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Liedtext-Datenbank der VG Musikedition gegen ein geringes jährliches Entgelt zu nutzen. Die Erstellung von Notenkopien zum Zwecke des Liedvortrags (Kopien für Chöre, Orchester etc.) sind durch diesen Vertrag nicht abgedeckt und müssen beim Copyrightinhaber des jeweiligen Liedes direkt angefragt werden.
b) Katholische Kirche
Der Verband der Diözesen Deutschlands hat ebenfalls einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen. Dieser erlaubt es katholischen Gemeinden, Fotokopien von Liedern, die von der VG Musikedition vertreten werden, für den Gemeindegesang (gemeinsamer Gesang der Gesamtgemeinde) im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen (Taufen, Andachten etc.) anzufertigen, nicht aber für sonstige Veranstaltungen der Gemeinde. Durch diesen Vertrag ebenfalls nicht abgedeckt ist die Herstellung von Overheadfolien sowie die Sichtbarmachung mittels Beamer. Hierzu ist eine gesonderte Genehmigung bei der VG Musikedition oder bei der CCLI einzuholen. Die Erstellung von Notenkopien zum Zwecke des Liedvortrags (Kopien für Chöre, Orchester etc.) sind durch diesen Vertrag nicht abgedeckt und müssen beim Copyrightinhaber des jeweiligen Liedes direkt angefragt werden.
c) Freikirchen
Während die meisten freikirchlichen Gemeinden bzw. deren Dachverbände Lizenzverträge mit der CCLI abgeschlossen haben, arbeiten andere mit der VG Musikedition zusammen. Die Verträge beider Anbieter gestatten die Erstellung sowohl von Fotokopien als auch von Folien für sämtliche gemeindliche Veranstaltungen. Außerdem wird das Recht eingeräumt, Lieder zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels Beamer in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung (z. B. Powerpoint) einzubringen. Die Erstellung von Notenkopien zum Zwecke des Liedvortrags (Kopien für Chöre, Orchester etc.) sind durch diese Verträge nicht abgedeckt und müssen beim Copyrightinhaber des jeweiligen Liedes direkt angefragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeleitung oder direkt bei der VG Musikedition bzw. der CCLI Deutschland Lizenzagentur, ob mit Ihrer Ortsgemeinde oder mit dem Dachverband Ihrer Freikirche ein solches Pauschalabkommen besteht und schließen Sie ggf. einen entsprechenden Vertrag ab!
WICHTIG: Da weder die VG Musikedition noch die CCLI Deutschland sämtliche Verlage vertritt, bitten wir Sie, den für das in Ihrer Gemeinde verwendete Repertoire geeigneten Vertragspartner auszuwählen und ggf. einen zusätzlichen Vertrag mit dem anderen Anbieter abzuschließen, um die größtmögliche Repertoireabdeckung zu erreichen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die VG Musikedition bzw. die CCLI Deutschland gerne zur Verfügung:
VG Musikedition, Friedrich-Ebert-Str. 104, 34119 Kassel
Telefon (05 61) 10 96 56-0, Fax (05 61) 10 96 56-20
Internet: vg-musikedition.de, E-Mail: info@vg-musikedition.de
CCLI Lizenzagentur GmbH, Carl-Benz-Str. 5, 68723 Schwetzingen
Telefon (06202) 85931-0, Fax (06202) 85931-90
Internet: ccli.de, E-Mail: kontakt@ccli.de