Unter einer Lizenz versteht man ein Publikationsrecht, von geistigem oder physischem Eigentum, das eingeschränkt oder uneingeschränkt gelten kann und vom Urheber bzw. vom entsprechenden Rechteinhaber verliehen werden kann.
Jede Form von Publikation ohne eine solche Lizenz bedeutet eine Verletzung des Urheberrechts bzw. des sogenannten Copyrights.
Eine Filmlizenz wird benötigt für Filme oder Filmausschnitte, die in irgendeiner Weise öffentlich gezeigt werden (z. B. bei Veranstaltungen in Gemeinden). Anders gesagt: Videos, DVDs oder Blu-Rays dürfen nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Lizenzgebers außerhalb des privaten Rahmens gezeigt werden.
Eine Filmlizenz gilt in jedem Fall nur für DVDs oder Blu-Rays, die legal erworben oder ausgeliehen wurden, nicht aber für Filme, die illegal kopiert, aus dem Internet heruntergeladen oder aus dem Fernsehen aufgenommen wurden.